Gemeinsamer Wahltag am 1. Advent 2013

Kandidaten für Kirchgemeinderat Maichelbach

In den Kirchengemeinderat Michelbach wird nach Ausscheiden von Frau Wütschner ein Mitglied nachgewählt. Kandidaten können bis zum 16. Mai 2015 vorgeschlagen werden.

Bitte wenden Sie sich an das Pfarramt oder an ein Mitglied des Kirchengemeinderats.

Die Wahl selbst findet intern im Kirchengemeinderat statt.

Ergebnisse der Kirchenwahl vom 25. Mai 2014 in Michelbach

Am Sonntag, den 25. Mai 2014, wurde in Michelbach die Kirchenwahl durchgeführt. Gewählt wurden Karl Lenz, Regine Oelschlegel, Viola Lenz und Hildegard Wütschner.

Mit der Abkündigung des Wahlergebnisses im Gottesdienst am 1. Juni beginnt die einwöchige Einspruchsfrist. Die Verabschiedung des alten Gremiums und die Einführung der neugewählten Ältesten findet am Sonntag, den 22. Juni 2014, im Gottesdienst statt.

Kirchenwahl Michelbach am 25. Mai 2014

Nachdem am 1. Advent 2013 in Michelbach mangels Kandidaten keine Kirchenwahl durchgeführt werden konnte, haben sich für eine Nachwahl, die am 25. Mai stattfindet, nun doch drei Kandidatinnen und ein Kandidat für das Ältestenamt zur Verfügung gestellt.

Am vergangenen Sonntag haben sich die vier Kandidaten für die Kirchenwahl im Gottesdienst vorgestellt. Es sind dies(auf dem Foto von links): Karl, Lenz, Viola Lenz, Regine Oelschlegel und Hildegard Wütschner.

© SG

Die Wahlunterlagen für die Kirchenwahl sind dieser Tage in Form von Briefwahlunterlagen ausgegeben worden. Sie haben die Gelegenheit, den Stimmzettel zu Hause auszufüllen, diesen in das blaue Kuvert einzulegen und das verschlossene blaue Kuvert gemeinsam mit der unterschriebenen Erklärung (auf dem Wahlbrief) in das weiße Kuvert einzulegen. Fehlt die unterschriebene Erklärung oder befindet sich Erklärung und Kuvert mit Stimmzettel nicht in dem gleichen Umschlag, ist die Stimmabgabe ungültig.

Wahlurnen sind beim Frau Herkert, im Kindergarten, sowie in der Kirche aufgestellt. Daneben können Sie Ihre ausgefüllten Wahlunterlagen bei den Mitgliedern des Wahlausschusses (Vors.: Georg Haller) oder im Pfarramt abgeben.

Am Sonntag, den 25. Mai (zeitgleich Kommunal- und Europawahl), können Sie Ihren Stimmzettel auch persönlich im Evang. Pfarramt abgeben, wo in dem Zeitraum nach dem Gottesdienst bis 13.30 Uhr ein Wahllokal eingerichtet ist. Bringen sie zur Stimmabgabe bitte Ihren Wahlbrief mit.

Nach Schließung des Wahllokals findet die Auszählung der Stimmen statt. Die Auszählung kann beobachtet werden. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses wird sichergestellt. Das Wahlergenis wird im Amtsblatt und im Gottesdienst am 1. Juni 2014 bekanntgegeben.

Die Einführung der gewählten Ältesten und die Verbaschiedung der aussscheidenden Ältetesten findet nach Ablauf der einwöchigen Einspruchsfrist am 22. Juni 2014 im Gottesdienst statt.

Wir bitten um eine rege Wahlbeteiligung, mit der Sie die Unterstützung des Gremiums signalisieren.

Wichtiger Hinweis zur Kirchwahl in Michelbach!

Bei der Erstellung der Stimmzettel hat es drei Fehler gegeben, die hiermit richtig gestellt werden:

  1. Software Fehler: Frau Oelschlegel und Frau Wütschner sind noch 62 Jahre alt!
    Das Programm hat berechnet, wie alt die beiden Kandidatinnen am 1. Dezember 2014 sein würden (Ursprünglicher Wahktermin: 1. 12. 2013).
  2. Fehlerhafte Eingabe: Herr Lenz ist 1946 geboren
  3. Frau Wütschner ist Ergotherapeutin und berufstätig.

Die Stimmzettel haben trotz dieser Fehler ihre Gültigkeit und werden entsprechend ausgewertet.

Ergebnisse der Kirchenwahl am 1 .12. 2013 in Unterschwarzach

Bei der Wahl der Kirchenältesten Unterschwarzach wurden in den Kirchengemeinderat gewählt:

Knoblich, Jens 124 Stimmen
  1. Gegen die Wahl kann von jedem wahlberechtigten Gemeindeglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann nur auf die Verletzung gesetzlicher Vorschriften gestützt werden. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung.
  2. Der Einspruch ist beim Gemeindewahlausschuss schriftlich unter Angabe der Gründe einzureichen.

Evang. Kirchengemeinde Michelbach

Liebe Mitarbeitende
und an der Mitarbeit Interessierte! Herzlich laden wir Sie ein zu einem

Treffen des Gemeindebeirates
am Dienstag, den 21. Januar 2014 um 20 Uhr
im Pfarrhaus in Michelbach.

Wir wollen mit Ihnen darüber reden, wie es in Ihrer Gemeinde weiter gehen soll, mit den Gottesdiensten, den verschiedenen Gemeindekreisen, mit dem Ältestenkreis und während der Vakanzzeit.

Wir freuen uns, wenn Sie an diesem Gespräch teilnehmen können.

Herzlich grüße ich Sie
auch im Namen des bisherigen Ältestenkeises
und im Namen von Pfarrer Samuel Goerke

Ihr

Ekkehard Leytz,
Dekan des Kirchenbezirks
Neckargemünd-Eberbach

Information zur Kirchenwahl

In Michelbach finden am Sonntag, den 1. 12. 2013 keine Kirchenwahlen statt, da sich keine Gemeindeglieder als Kandidaten zur Verfügung gestellt haben.

In Unterschwarzach wurden die Wahlunterlagen ab dem 31. 10. 2013 an alle evangelischen Wahlberechtigte verteilt. Die Wahl findet als Briefwahl statt. D.h. im Zeitraum vom 1. bis 30. November, 12:00 Uhr können die Wahlbriefe in vier bereitstehende Wahlurnen geworfen werden.

Die Wahlurnen stehen bereit. Wo?

  • KOMM-IN
  • Wildparkapotheke
  • Evang.Kirche
  • Pforte bei der Johannes Diakonie.

In der ev. Kirche steht die Wahlurne nach dem Gottesdienst am 1. 12. 2013 bis 11:15 Uhr bereit. Die öffentliche Auszählung der Stimmzettel beginnt um 14:00 Uhr im Gemeindesaal der evang. Kirche in Unterschwarzach.

Alle Bilder © MB

Eine Vorstellung der Kandidaten/innen fand am 3.11.2013 im Gottesdienst in der Kirche U-Schwarzach statt.

Schon an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Bewerber/innen für die Bereitschaft eine ehrenamtliche Aufgabe in unserer Kirchengemeinde zu übernehmen.

Der Wahlausschuß.

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Bekanntmachung: Einleitung des Wahlverfahrens

Liebe Gemeindeglieder,

in der Evangelischen Landeskirche in Baden leiten die Kirchenältesten zusammen mit der Gemeindepfarrerin bzw. dem Gemeindepfarrer die Gemeinde.

Die sechsjährige Amtszeit der Ende 2007 gewählten Kirchenältesten läuft Ende des Jahres 2013 ab. Daher werden am 1. Dezember diesen Jahres die Kirchenältesten neu gewählt. Wir bitten Sie herzlich, bei diesen Wahlen mitzuwirken. Die Wahlzeiten in unserer Gemeinde wurden durch den Ältestenkreis wie folgt festgelegt:

Die Wahl der Kirchenältesten in der Evangelischen Landeskirche in Baden findet als allgemeine Briefwahl statt. Für eine persönliche Stimmabgabe sind in unseren Gemeinden am Sonntag, den 1. Dezember 2013 nach dem jeweiligen Gottesdienst bis 13.30 Uhr die Wahllokale in der Kirche in Michelbach und Unterschwarzach geöffnet.

Wählen kann jedes Gemeindeglied, das am Tage der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet hat und im Wäh-lerverzeichnis eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 1.10. bis 8.10.2013 zur Einsichtnahme aufgelegt. Diese Frist wird zu gegebener Zeit nochmals bekannt gegeben.

Aufgrund der Zahl der Gemein¬deglieder nach dem Stand vom 1. Januar 2013 sind nach dem Leitungs- und Wahlgesetz

  • in Michelbach 4 Kirchenälteste und
  • in Unterschwarzach 6 Kirchenälteste

zu wählen.

Evangelische Kirchengemeinde Michelbach
Der Gemeindewahlausschuss

Evangelische Kirchengemeinde Unterschwarzach
Der Gemeindewahlausschuss

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Bekanntmachung: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die wahlberechtigten Gemeindeglieder werden gebeten,Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchen¬ältesten einzureichen. Vordrucke für die Wahlvorschläge sind beim Pfarramt erhältlich. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 16. September 2013 beim Gemeindewahlausschuss / Evangelischen Pfarramt Michelbach, Bürgermeister-Wagner-Str. 5, 7488 Michelbach einzureichen.

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern (§ 66 Abs. 1 LWG) unterzeichnet sein. Nach dem Leitungs- und Wahlgesetz kann als Kandidierende® vorgeschlagen werden, wer

  1. wahlberechtigt ist (§§ 3, 4 Abs. 1 Nr. 1 LWG),
  2. spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 LWG),
  3. bereit ist, sich regelmäßig am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen, verantwortlich in der Ge¬meinde mitzuarbeiten und die kirchlichen Ordnungen anzuerkennen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 LWG).

Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.

Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl tragen Sie wesentlich dazu bei, in unserer Kirche das Priestertum aller Getauften verantwortlich mitzugestalten. Dafür danken wir Ihnen schon jetzt herzlich.

Michelbach, den 28. Juni 2013

Wolfram Ebel (Unterschwarzach), Georg Haller (Michelbach)
Gemeindewahlausschuss Michelbach und Unterschwarzach

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Kirchenwahlen in Unterschwarzach

Liebe Mitglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Unterschwarzach.

Die bisherigen Aufrufe, sich als Kandidat/in für die Wahl zum/zur Kirchengemeinderat/in bereitzustellen, haben kaum Resonanz gefunden.

Zur Durchführung der Arbeit in der Gemeinde ist ein Kirchengemeinderat aber unabdingbar. Es steht nicht nur die Wiederbesetzung der Pfarrstelle an, sondern das Projekt Gemeindehaus wartet dringend auf seine Weiterführung; alle Gebäude müssen weiter bewirtschaftet werden; das Gemeindeleben wartet auf neue Impulse.

Wenn der Fall eintreten sollte, dass es aufgrund fehlender Kandidaten zu keiner Wahl kommt, gibt die Gemeinde ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung aus der Hand. Deshalb nochmals die eindringliche Bitte: Überdenken sie Ihre Bereitschaft zur Kandidatur! Alle Eltern, die ihre Kinder zum Kindergottesdienst schicken, wissen, welche Bedeutung eine gute Gemeindearbeit hat.

Bei offenen Fragen kann Ihnen ein Mitglied des Wahlausschusses oder des Kirchengemeinderates weiterhelfen.

Der Wahlausschuss
Wolfram Ebel, Ute Herre, Ludwig Treibel, Manfred Brandhorst

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Evangelische Kirchen in Baden-Württemberg: Gemeinsamer Wahltermin am 1. Advent 2013

Stuttgart / Karlsruhe, (24.05.2012). Die nächsten Kirchenwahlen der beiden evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg finden am Sonntag, 1. Dezember 2013 (1. Advent), statt. Dies teilten die beiden Landesbischöfe Dr. h.c. Frank Otfried July (Württemberg) und Dr. Ulrich Fischer (Karlsruhe) nach Beratungen im Kollegium des jeweiligen Oberkirchenrates mit.

Gewählt werden in beiden Landeskirchen die Kirchengemeinderäte (Württemberg) bzw. die Ältestenkreise (Baden) für jeweils sechs Jahre. In Württemberg entscheiden die evangelischen Christen – deutschlandweit einmalig – zusätzlich über die Zusammensetzung der Landessynode. In den rund 1.400 württembergischen Kirchengemeinden werden etwa 12.000 Kirchengemeinderätinnen und —räte gewählt; 90 Menschen vertreten die Gesamtheit aller Kirchenmitglieder in der Landessynode. In Baden werden nach der Wahl etwa 4600 Kirchenälteste in rund 715 Pfarr— und Kirchengemeinden wirken.

Der Kirchengemeinderat bzw. der Ältestenkreis ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Er trägt Verantwortung für die örtliche Gottesdienstordnung, für die Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Arbeitgeber für die Teil- und Vollzeitkräfte sowie für die Verwaltung des kirchlichen Haushalts, des kirchlichen Vermögens und für die Verwaltung der Räume. Das Gremium entscheidet auch über die Besetzung von Pfarrstellen. Wahlberechtigt ist jedes Gemeindeglied ab 14 Jahre; wer gewählt werden möchte, muss am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein.

Die Synoden wählen in beiden Landeskirchen den Landesbischof. Zu ihrer Aufgabe gehören insbesondere die kirchliche Gesetzgebung und der Beschluss über den landeskirchlichen Haushalt.

Oliver Hoesch, Sprecher der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Dr. Daniel Meier, Pressesprecher der Evangelischen Landeskirche in Baden

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